Seit 2002 dürfen Arbeitnehmer im Rahmen der Entgeltumwandlung selbst einen Teil ihres monatlichen Bruttogehalts in einen Rentenvertrag einzahlen und die Betriebsrente (betriebliche Altersvorsorge – bAV) damit aufstocken. Ursprünglich wurden die Beiträge vom Arbeitgeber alleine übernommen. Mit Entgeltumwandlung kannst du von Steuervorteilen profitieren und dein Arbeitgeber muss im Regelfall noch einen Zuschuss in deine bAV einzahlen. Auf der anderen Seite sinkt deine gesetzliche Rente aufgrund geringerer Beiträge ein wenig und das Vorsorgevermögen ist festgelegt. Eine Mitnahme bei Arbeitgeberwechsel ist nicht immer möglich um muss im Einzelfall geprüft werden.
Bei der Entgeltumwandlung zahlst du als Arbeitnehmer einen Teil deines Gehalts in die bAV ein. Du und dein Arbeitgeber sparen dadurch Steuern und Sozialabgaben. Die Steuern und Sozialabgaben fallen erst im Leistungsfall an, wenn deine Rente ausgeschüttet wird. Oft fallen diese Abgaben im Rentenalter jedoch niedriger aus.
Als Arbeitnehmer hast du einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersvorsorge.
Über Entgeltumwandlung kannst du selbst dazu beitragen, deine gesetzliche Rente im Ruhestand aufzustocken und deinen Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) leisten. Dein Beitrag stammt aus deinem monatlichen Bruttoeinkommen und werden in die Altersversorgung einbezahlt, noch bevor du Steuern und Sozialversicherungsbeiträge darauf entrichten musstest. So sparst du heute Steuern und sorgst gleichzeitig für morgen vor.
Die gesetzliche Rente reicht angesichts des sinkenden Rentenniveaus oftmals nicht mehr aus. Daher ist es wichtig, eine zusätzliche Altersvorsorge aufzubauen. Eine betriebliche Altersvorsorge wird hierbei von vielen angestellten Arbeitnehmern bevorzugt.
Während der Ansparphase profitierst du vom Steuer- und Sozialabgabenvorteil. Außerdem müssen Arbeitgeber bei Verträgen die in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds durchgeführt werden, seit 2022 deinen Beitrag mit 15 Prozent bezuschussen. Den Arbeitgeberbeitrag, kann dein Arbeitgeber selbst bestimmen, solange er die gesetzlichen 15 Prozent nicht unterschreitet. Üblicherweise erfolgt der Arbeitgeberzuschuss über den Weg der Direktversicherung.
Entscheidend dafür, ob sich eine betriebliche Altersvorsorge für dich lohnt, hängt davon ab, ob und wie du sonst fürs Alter vorgesorgt hast, wie alt du bei Beginn der Einzahlung bist und welcher Steuerklasse du angehörst.
Ein weiterer Faktor ist auch deine berufliche Planung. Solltest in Kürze einen Arbeitgeberwechsel planen, so kann nicht sichergestellt werden, dass dein bAV Vertrag zum neuen Arbeitgeber übernommen werden kann. Die Folge wäre, dass du bei Renteneintritt dann deine Betriebsrente aus verschiedenen Verträgen beziehst.
In der Ansparphase sind Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung in Höhe von bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG) sozialabgabenfrei. In den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds ist sie außerdem in Höhe von bis zu 8 Prozent der BBG steuerfrei. Bei Direktzusage und Unterstützungskasse können Beiträge sogar unbegrenzt und in voller Höhe ohne Steuerabzug eingezahlt werden.
Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Grenze des Bruttogehalts, bis zu der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden müssen. Sie wird jedes Jahr vom Staat angehoben. 2022 beträgt sie 84.600 Euro im Jahr bzw. 7.050 Euro im Monat. 4 Prozent der BBG sind also 282 Euro pro Monat, 8 Prozent entsprechen 564 Euro.
In der Auszahlungsphase musst du die betriebliche Vorsorge regulär versteuern. Da dein Einkommen im Ruhestand aber wahrscheinlich niedriger ist, fallen auch geringere Steuern an. Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlst du nicht mehr, dafür fallen aber Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an – auch der gesparte Arbeitgeberanteil. Bei der Krankenversicherung hast du jedoch den Vorteil, dass dir auch hier ein Freibetrag von ca. 160€ eingeräumt wird.
Die Wertsteigerung deiner Beiträge während der Ansparphase und der Arbeitgeberzuschuss gleichen das jedoch in der Regel mindestens aus.
Du hast als angestellter Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung. Wer als Teilzeitbeschäftigter oder geringfügig Beschäftigter in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat ebenfalls Anspruch auf einen betrieblichen Rentenaufbau.
Welches Modell dein Betrieb anbietet, ist ihm überlassen. Arbeitgeber können zwischen einer der folgenden fünf Optionen wählen:
Letztere ist die am häufigsten gewählte Form der betrieblichen Altersvorsorge und wird auch in Kombination mit unserem bAV-Portal genutzt.
Zuschuss durch den Arbeitgeber
Besonders sinnvoll ist sie dann, wenn dein Arbeitgeber die Eigenbeteiligung an deiner Altersvorsorge mit einem Zuschuss fördert.
Viele Arbeitgeber wollen ihre Mitarbeiter aber auch gezielt dazu animieren, rechtzeitig fürs Alter vorzusorgen, und versprechen über den gesetzlich vorgegebenen Zuschuss hinaus einen Zusatzbeitrag, wenn Mitarbeiter über Entgeltumwandlung Beiträge zur Altersversorgung leisten.
Für Gutverdiener lohnt sich die Entgeltumwandlung besonders dann, wenn der Arbeitgeber sie über die Durchführungswege Direktzusage (auch Pensionszusage genannt) oder Unterstützungskasse organisiert, denn dann sind deine Beiträge bei der Einzahlung unbegrenzt steuerfrei.
Eine betriebliche Altersversorgung mit eigenen Beiträgen aus Entgeltumwandlung zu finanzieren, bietet eine ganze Menge Vorteile:
Das solltest du bedenken:
Da die gesetzliche Rente im Alter selten für die Finanzierung vom gewohnten Lebensstandard ausreichen wird, ist eine zusätzliche Altersvorsorge in jedem Fall sinnvoll. Bei der betrieblichen Altersvorsorge gilt es zu prüfen, in welcher Höhe dein Arbeitgeber deine Entgeltumwandlung bezuschusst. Unterstützend steht dir hierfür aber auch immer ein persönlicher Berater bei deinem Arbeitgeber zur Verfügung.
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